Seit dem 1. Januar 2003 müssen die Arbeitgeber, die unter den Anwendungsbereich der DIMONA (unmittelbare Meldung der Beschäftigung in der sozialen Sicherheit) fallen und daher die Informationen über den Ein- und Austritt ihres Personals elektronisch übermitteln, kein Personalregister mehr führen. Der Arbeitgeber muss jedoch weiterhin ein Personalregister führen, wenn er Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht unter DIMONA fallen.
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen (unabhängig davon, ob sie unter den Anwendungsbereich der DIMONA fallen oder nicht), die gleichzeitig an mehreren Arbeitsplätzen beschäftigt sind, müssen ein spezielles Personalregister an den Arbeitsplätzen führen, mit Ausnahme des Ortes, an dem sie ein allgemeines Personalregister führen. Dies ermöglicht es, an den verschiedenen Arbeitsplätzen, an denen der Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigt, die notwendigen Informationen verfügbar zu haben, um zu überprüfen, dass die
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Die Exacompta-Piqures und -Register werden zu 100% in Frankreich hergestellt.
| Grammatur (g/m2) | 110 |
| Anzahl Seiten | 20 |
| Produktart | Register |
| Made in France | Ja |
| Herstellernummer | 6640X |